Allgemeine Bedingungen für die Teilnahme an einem Flug
1. Die Übereinkunft mit Flyin Liège tritt am Tag der tatsächlichen Zahlung des Geschenkgutscheins in Kraft.
2. Der Geschenkgutschein ist 6 monate gültig.
3. Es erfolgt keine vollständige oder teilweise Rückerstattung des Flugpreises, falls der Teilnehmer den Windkanal betritt und dann den Flug verweigert. Unter diesen Bedingungen wird Flyin Liège seine Verpflichtungen erfüllt haben.
4. Der Flug wird von einem erfahrenen Ausbilder durchgeführt, der eine spezielle Ausbildung für die Durchführung dieser Art von Flug absolviert hat und im Besitz eines von einer anerkannten Föderation ausgestellten Zertifikats ist.
5. Die selbständige Ausübung ist für Personen ohne jegliche Erfahrung nicht möglich. Diese Entscheidung liegt im Ermessen des Ausbilders.
6. Andere Personen als die Ausbilder, die bei Flyin Liègeangeschlossen sind, dürfen ohne die vorherige schriftliche Genehmigung der Geschäftsleitung oder ihrer Vertreter nicht im Windkanal von Flyin Liège trainieren, trainieren oder coachen.
7. Aufgrund der Kompetenz der Ausbilder und der Qualität der Einrichtungen ist die Unfallgefahr beim Flug gering. Dennoch kann auch bei optimalen Flugbedingungen ein Verletzungsrisiko, z.B. durch einen Schlag gegen die Windtunnelwand, nicht ausgeschlossen werden. Vor dem Flug muss jeder Teilnehmer ein Anmeldeformular ausfüllen und unterschreiben.
8. Die Teilnahme an Flyin Liège Aktivitâten unter Einfluss von Alkohol oder Drogen ist verboten.
9. Das Angebot sowie die Durchführung von Flügen ist ausschliesslich Flyin Liège sowie den von dieser Firma beschäftigten Personen vorbehalten. Bei einer hohen Anzahl von Passagieren und unzureichender Kapazität müssen mögliche Wartezeiten oder sogar Verschiebungen in Betracht gezogen werden. Wir betonen ausdrücklich, dass es unmöglich ist, die Durchführung eines Fluges zu einem bestimmten Zeitpunkt oder sogar zu einem vorher festgelegten Datum ohne vorherige Vereinbarung zu garantieren. Der Teilnehmer akzeptiert implizit, dass die aktiven professionellen Mitglieder des Flyin Liège im Konfliktfall Vorrang vor den Interessen des Teilnehmers haben können.
10. Flyin Liège behält sich das Recht vor, einem Teilnehmer einen Flug zu verweigern, wenn es triftige Gründe gibt die die sichere Durchführung des Fluges verhindern oder gefährden. In diesem Fall wird der bezahlte Betrag vollständig zurückerstattet.
11. Für den Fall, dass einem Teilnehmer ein Flug aus zu vertretenden Gründen verweigert werden sollte, wie z.B. :
a) Nichteinhaltung der internen Flyin Liège-Regeln und Vorschriften;
b) Nichteinhaltung der Anweisungen oder Empfehlungen des Flyin Liège oder seiner Mitarbeiter;
c) Gefährdung seiner eigenen Sicherheit oder der Sicherheit Dritter
besteht in diesem Fall kein Anspruch auf Rückerstattung.
12. Unter Androhung des Ausschlusses ist es strengstens verboten, Getränke, Süßigkeiten oder Lebensmittel und/oder Rauchartikel in den Windkanal mitzubringen. Scharfe und/oder lose Gegenstände, einschließlich Schlüssel und Schmuck, dürfen nicht mitgebracht oder getragen werden.
13. Die Teilnehmer sind verpflichtet, die von Flyin Liège zur Verfügung gestellte Ausrüstung sorgfältig zu verwenden und in gutem Zustand zurückzugeben. Sie haften für Schäden an der zur Verfügung gestellten Ausrüstung.
14. Der Teilnehmer erklärt sich damit einverstanden, dass die auf seinem Anmeldeformular genannten Informationen elektronisch aufgezeichnet und an ein Finanzinstitut und/oder eine Versicherungsgesellschaft zum Zwecke der Bearbeitung der damit verbundenen Transaktionen übermittelt werden können. Im Falle von Video- und/oder Fotoberichten erklärt sich der Teilnehmer damit einverstanden, dass Flyin Liège alle Urheberrechte behält und sie für Werbezwecke verwenden darf.
15. Flyin Liège behält sich ausdrücklich das Recht vor, diese Bestimmungen jederzeit zu ändern.
16. Besondere Vereinbarungen oder Absprachen bedürfen immer der Schriftform. Sollte sich eine der Klauseln dieses Vertrages als unrichtig oder ungültig erweisen, so wird eine Vereinbarung in dem Sinne getroffen, der dieser ungültigen Klausel am besten entspricht. Im Falle einer falschen Formulierung oder der Nichtigkeit eines Artikels dieser Regeln bleiben die anderen Artikel in Kraft.
17. Die Vervielfältigung, Bearbeitung oder Änderung von Geschenkgutscheinen ist nicht gestattet. Im Falle eines Verstoßes behält sich Flyin Liège das Recht vor, einen Geschenkgutschein abzulehnen und - ohne vorherige Ankündigung - rechtliche Schritte gegen den Zuwiderhandelnden einzuleiten.
UM FÜR FLUGTAUGLICH ERKLÄRT ZU WERDEN, MUSS DER TEILNEHMER DIE FOLGENDEN BEDINGUNGEN ERFÜLLEN:
1. Eine gute allgemeine Konstitution zu haben, ohne eine ausgeprägte Entwicklung der Muskulatur zu erfordern. Eine Tendenz zur Fettleibigkeit wird anhand der funktionellen Auswirkungen, die sie mit sich bringt, beurteilt.
2. Sie verfügen über eine normalen Bauchdecke. Leistenbrüche, Schwächen und Läsionen der Bauchdecke, die mit der Flugbelastung nicht vereinbar sind, sind eine Kontraindikation für den Flug. Eine letzte größere Operation im Zusammenhang mit der Bauchdecke sollte mindestens drei Monate zurückliegen.
3. Les interventions portant sur les gros vaisseaux et sur la circulation artérielle des membres inférieurs constituent en principe une contre-indication.
4. Das Atemwegssystem muss funktionell intakt sein und darf keine klinischen Anzeichen von Tuberkulose aufweisen. Alle Fälle von Asthma und Emphysemen sollten durch eine lungenärztliche Lungenuntersuchung überprüft werden.
5. Bei schwerwiegenden Magen-Darm-Störungen, die ein erhebliches Risiko einer plötzlichen Handlungsunfähigkeit darstellen können, liegt es im Ermessen des untersuchenden Arztes zu entscheiden ob ein Flug durchgeführt werden kann.
6. Jede Vorgeschichte eines Traumas, einer Hirn- oder Schädelverletzung erfordert eine gründliche neurologische Untersuchung. Die Tauglichkeit liegt im Ermessen des untersuchenden Arztes.
7. Ausgeschlossen sind Personen, die zu übertriebenen Gefühlsausbrüchen neigen, die ein Nervenleiden haben, die Charakter oder Persönlichkeitsstörungen haben
8. Bei Herz- oder Gefässerkrankungen ist eine kardiologsche Untersuchung notwendig.
9. Die Person muss frei von Erkrankungen der Wirbelsäule, des Beckens und der Gliedmaßen sein, die unter normalen Bedingungen ein Hindernis für einen sicheren Flug darstellen könnten.
10. Frei von Anzeichen einer chronischen Drogen- oder sonstigen Vergiftung sein.
11. Schwangerschft ist eine Kontraindikation.
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